Am 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Sie schreibt für die meisten Unternehmen in der Europäischen Union vor einen Datenschutzbeauftragten bereitzustellen oder zu benennen. Diese Aufgabe kann selbstverständlich von einem Angestellten übernommen werden, dieser muss aber eine entsprechende Ausbildung nachweisen können. Weiterhin muss er für die Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten von seiner eigentlichen Tätigkeit freigestellt werden und regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen.
Für viele Unternehmen ist daher die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten eine gute und günstige Alternative.
Wir beraten die Geschäftsführung und deren Mitarbeiter in Fragen des Datenschutzes, schulen die diese und kontrollieren regelmäßig die technische und organisatorische Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen. Vermeiden Sie Bußgelder und erhöhen sie das Vertrauen ihrer Kunden und Geschäftspartnern. Sprechen Sie uns an.